Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Selim Genc, handelnd unter „Viralmaschine", Castroperstr. 222, 45711 Datteln (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung, Grafik- und Kachelgestaltung, Videoschnitt, Redaktionsplanung, Posting- und Kanalpflege, Webseiten- und Landingpage-Erstellung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Kreativleistungen.
1.2 Diese AGB gelten vorrangig gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie natürlichen Personen, die Leistungen für ihre berufliche, selbständige, politische, mandatsbezogene oder sonstige nicht überwiegend private Tätigkeit beauftragen.
1.3 Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- strategische und operative Social-Media-Betreuung,
- Content-Konzeption und Content-Erstellung,
- Erstellung von Kacheln, Beiträgen, Karussells und sonstigen grafischen Inhalten,
- Videoschnitt, Untertitelung, Kurzvideo- und Reel-Bearbeitung,
- Redaktionsplanung, Posting und Kanalpflege,
- Erstellung, Gestaltung und technische Umsetzung von Webseiten und Landingpages,
- begleitende Beratung zur digitalen Außendarstellung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
2.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, keine Wahl-, Kampagnen-, Presse- oder Reputationserfolge und keine bestimmte Platzierung auf Plattformen oder Suchmaschinen.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Dritte oder Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- ausdrückliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber,
- schriftliche oder in Textform bestätigte Beauftragung,
- gesonderte Auftragsbestätigung,
- oder Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
3.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Dateien, Medien, Logos, Texte, Bildmaterialien, Kontodaten, Ansprechpartner und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Marken, Bilder, Videos, Texte, Tonaufnahmen, Zugangsdaten und sonstigen Informationen rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, angelieferte Entwürfe, Vorschläge, Fassungen, Korrekturabzüge, Redaktionspläne oder Veröffentlichungsinhalte unverzüglich zu prüfen und erforderliche Freigaben oder Änderungswünsche rechtzeitig mitzuteilen.
4.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender Zusatzaufwand kann gesondert berechnet werden.
5. Freigaben und Veröffentlichungen
5.1 Soweit Inhalte, Designs, Texte, Videos, Untertitel, Beiträge, Karussells, Webseiteninhalte oder Veröffentlichungen einer Freigabe bedürfen, gilt eine Leistung als freigegeben, sobald der Auftraggeber diese ausdrücklich bestätigt.
5.2 Erfolgt auf eine zur Freigabe übersandte Fassung innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung, darf der Auftragnehmer nach einmaliger Erinnerung davon ausgehen, dass der jeweilige Arbeitsschritt pausiert wird, bis eine Rückmeldung erfolgt. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend.
5.3 Erfolgt eine Veröffentlichung durch den Auftraggeber selbst, nach Freigabe oder trotz vorheriger Prüfmöglichkeit, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die finale Veröffentlichung.
6. Korrekturen und Änderungswünsche
6.1 Sofern im Angebot, Paket oder in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart wurde, umfasst ein erteilter Auftrag nur den dort ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang.
6.2 Übliche und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs liegende Korrekturen sind nur insoweit geschuldet, wie sie individuell vereinbart wurden oder sich aus der Natur des konkreten Projekts ergeben.
6.3 Änderungswünsche, die nach Freigabe erfolgen oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
6.4 Inhaltliche Neuausrichtungen, zusätzliche Varianten, zusätzliche Formate, zusätzliche Plattformanpassungen, nachträgliche Strategieänderungen, neue Briefings oder nachträglich gelieferte Materialien können als gesonderter Mehraufwand abgerechnet werden.
7. Termine, Fristen und Leistungsausführung
7.1 Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
7.2 Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vollständig erbracht wurden und eine etwa vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
7.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Plattformausfällen, Ausfällen von Drittanbietern, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Krankheit, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern Fristen angemessen.
7.4 Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Es gelten die im individuellen Angebot, im gebuchten Paket oder in der sonstigen Vereinbarung genannten Preise.
8.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro. Eine etwaige gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit einschlägig, gesondert ausgewiesen.
8.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.4 Bei Projektleistungen kann der Auftragnehmer angemessene Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Teilabrechnungen verlangen.
8.5 Bei laufenden Betreuungsleistungen, Retainern oder monatlichen Paketen ist die Vergütung jeweils im Voraus oder zu Beginn des vereinbarten Leistungszeitraums fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.6 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen vorübergehend zurückzustellen, sofern hierdurch keine unverhältnismäßigen Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
8.7 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
9. Laufzeit und Kündigung bei laufenden Leistungen
9.1 Laufende Betreuungs-, Pflege-, Posting-, Kanal- oder Beratungsleistungen werden für die jeweils individuell vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.
9.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, verlängern sich laufende Verträge nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Bereits begonnene Leistungszeiträume sowie bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind anteilig bzw. vollständig zu vergüten.
10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer.
10.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrags erstellten und übergebenen Endergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
10.3 Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, die Übertragung unbearbeiteter Arbeitsdateien, offener Quelldateien, editierbarer Projektdateien, Rohmaterialien oder zugrunde liegender Konzeptionen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Konzepte, Arbeitsmethoden, Gestaltungsprinzipien und nicht kundenspezifische Bausteine weiterhin frei zu verwenden.
10.5 Vom Auftraggeber gelieferte Inhalte verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechteinhaberschaft des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erhält hieran nur die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte.
11. Rechte Dritter und rechtliche Verantwortung für Inhalte
11.1 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Aussagen, Bildmaterial, Videoaufnahmen, Musik, Logos, Slogans, Zitate, Markenverwendungen, Persönlichkeitsrechte, Wahl- und Kampagnenaussagen sowie wettbewerbs-, presse-, urheber-, marken-, medien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen.
11.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsprüfung im Einzelfall, keine anwaltliche Beratung und keine verbindliche Prüfung politischer, presserechtlicher, wahlrechtlicher, parteirechtlicher, urheberrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Zulässigkeit einzelner Inhalte, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber bereitgestellten, veranlassten oder freigegebenen rechtswidrigen Nutzung von Inhalten oder Daten beruhen, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
12. Posting, Plattformen und Drittanbieter
12.1 Soweit Posting-, Veröffentlichungs- oder Kanalpflegeleistungen vereinbart sind, erfolgen diese auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte.
12.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen, Sichtbarkeitsverluste, technische Fehler, Reichweiteneinbrüche, Algorithmusänderungen, Account-Beschränkungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern oder Drittanbietern.
12.3 Der Auftragnehmer schuldet keine dauerhafte Kompatibilität mit Drittplattformen, Plug-ins, Themes, APIs, Tools, Hosting- oder Softwareumgebungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12.4 Kosten Dritter, insbesondere für Werbeanzeigen, Lizenzen, Stockmaterial, Hosting, Domains, Plugins, Tools, externe Software, Untertitel-Services, Musiklizenzen oder sonstige Fremdleistungen, sind nur dann vom Auftragnehmer geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Webseiten, technische Leistungen und Abnahme
13.1 Bei der Erstellung von Webseiten, Landingpages oder vergleichbaren technischen Leistungen gilt die Leistung als erbracht, wenn die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen entsprechend der Leistungsbeschreibung umgesetzt wurden.
13.2 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen nach Bereitstellung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen.
13.3 Unerhebliche Abweichungen in Gestaltung, Darstellung, Farbwirkung, Schriftanzeige, Browserdarstellung, mobilen Ansichten oder plattformbedingten Darstellungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vertraglich vorausgesetzte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
13.4 Nach Freischaltung, produktiver Nutzung oder ausdrücklicher Freigabe gilt die jeweilige Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
14. Vertraulichkeit und Diskretion
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
14.2 Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche Strategien, Entwürfe, interne Planungen, Zugangsdaten, Kommunikationsinhalte, Kalenderinformationen, Rohfassungen, Briefings, redaktionelle Abstimmungen, politische Konzepte und sonstige geschäftliche oder mandatsbezogene Informationen.
14.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
15. Datenschutz
15.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung auf Anforderung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15.2 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
15.3 Zugangsdaten, Kontoinformationen und personenbezogene Daten dürfen vom Auftragnehmer nur im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung verwendet werden.
16. Referenznennung
16.1 Der Auftragnehmer ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, die Zusammenarbeit, den Namen, das Logo oder veröffentlichte Arbeitsergebnisse des Auftraggebers zu Referenzzwecken auf der eigenen Website, in Präsentationen oder in sonstigen Eigenwerbemaßnahmen zu nennen oder darzustellen.
16.2 Eine einmal erteilte Zustimmung kann aus wichtigem Grund für die Zukunft widerrufen werden.
17. Gewährleistung
17.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes und rechtlich Zulässiges geregelt ist.
17.2 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung, sofern eine Leistung mangelhaft ist und der Auftraggeber den Mangel nachvollziehbar angezeigt hat.
17.3 Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Vorgaben des Auftraggebers, nachträglichen Eingriffen Dritter, ungeeigneten Systemumgebungen, Änderungen durch den Auftraggeber oder plattformbedingten Einschränkungen beruhen.
18. Haftung
18.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
18.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
18.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, politische Wirkungen, ausbleibende Reichweiten, Plattformmaßnahmen oder fremdverursachte Datenverluste besteht nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
19.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.
Stand: 04.04.2026
